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   BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67   

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BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67 (https://dejure.org/1971,1377)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1971 - III ZR 188/67 (https://dejure.org/1971,1377)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1971 - III ZR 188/67 (https://dejure.org/1971,1377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift - Bezugnahme auf ein erstinstanzliches Vorbringen zu Darlegung eines aus einem besonderen Rechtsverhältnis hergeleiteten Haftungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1565 (Ls.)
  • NJW 1971, 807
  • MDR 1971, 465
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1970 - III ZR 169/67

    Verdeckte Ampel - § 839 BGB; (keine) öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung;

    Auszug aus BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67
    Dieser Grundsatz, dem der Senat schon in seinem Urteil vom 15. Oktober 1970 - III ZR 169/67 = BGHZ 54, 332 [BGH 15.10.1970 - III ZR 169/67] gefolgt ist, ergibt sich aus dem Zweck des § 519 Abs. 3 ZPO, eine sorgfältige Vorbereitung und damit eine Beschleunigung des Berufungsverfahrens durchzusetzen (vgl. RGZ 147, 313, 315); der Berufungskläger soll seine vom ersten Urteil abweichende Auffassung dem Berufungsgericht so unterbreiten, daß dieses - wie auch der Prozeßgegner - sich möglichst schnell und sicher darüber unterrichten kann, was der Berufungskläger gegen das für unrichtig gehaltene erste Urteil zu sagen hat (RGZ 164, 390, 392).
  • BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65

    Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten

    Auszug aus BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67
    Wer ein Urteil anficht, das für einen und denselben Anspruch die mehreren hierfür vorgetragenen Anspruchsgrundlagen verneint, muß in der Berufungsbegründung bezüglich derjenigen Anspruchsgründe, auf die er auch weiterhin die Klage stützen will, die Gesichtspunkte anführen, aus denen heraus er die angegriffene Entscheidung für falsch hält (LM zu ZPO § 519 Nr. 58 = NJW 1968, 396).
  • RG, 20.08.1940 - VII B 12/40

    1. Genügt bei Beschränkung der Berufung auf die rechtliche Nachprüfung die

    Auszug aus BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67
    Dieser Grundsatz, dem der Senat schon in seinem Urteil vom 15. Oktober 1970 - III ZR 169/67 = BGHZ 54, 332 [BGH 15.10.1970 - III ZR 169/67] gefolgt ist, ergibt sich aus dem Zweck des § 519 Abs. 3 ZPO, eine sorgfältige Vorbereitung und damit eine Beschleunigung des Berufungsverfahrens durchzusetzen (vgl. RGZ 147, 313, 315); der Berufungskläger soll seine vom ersten Urteil abweichende Auffassung dem Berufungsgericht so unterbreiten, daß dieses - wie auch der Prozeßgegner - sich möglichst schnell und sicher darüber unterrichten kann, was der Berufungskläger gegen das für unrichtig gehaltene erste Urteil zu sagen hat (RGZ 164, 390, 392).
  • RG, 30.04.1935 - III 191/34

    Kann nach dem Gesetz zur Änderung des Verfahrens in bürgerlichen

    Auszug aus BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67
    Dieser Grundsatz, dem der Senat schon in seinem Urteil vom 15. Oktober 1970 - III ZR 169/67 = BGHZ 54, 332 [BGH 15.10.1970 - III ZR 169/67] gefolgt ist, ergibt sich aus dem Zweck des § 519 Abs. 3 ZPO, eine sorgfältige Vorbereitung und damit eine Beschleunigung des Berufungsverfahrens durchzusetzen (vgl. RGZ 147, 313, 315); der Berufungskläger soll seine vom ersten Urteil abweichende Auffassung dem Berufungsgericht so unterbreiten, daß dieses - wie auch der Prozeßgegner - sich möglichst schnell und sicher darüber unterrichten kann, was der Berufungskläger gegen das für unrichtig gehaltene erste Urteil zu sagen hat (RGZ 164, 390, 392).
  • OLG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 U 14/15

    Architektenvertrag: Nichtigkeit des gesamten Vertrags bei "Schwarzgeldabrede";

    Bei teilbarem Streitgegenstand muss zu jedem Teil eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO genügende Berufungsbegründung geliefert werden, ansonsten fällt der Teil, der den Anforderungen nicht genügt, dem Berufungsgericht nicht zur Verhandlung und Entscheidung an (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1971 - III ZR 188/67 -, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 150/11 -, juris Rn 9 f.).
  • LG Berlin, 10.11.1987 - 64 S 196/87

    Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen; Hinreichende

    Daher reicht die bloße Bezugnahme auf das Vorbringen der I. Instanz zur Begründung einer Berufung nicht aus (BGH NJW 1971, 807, 808 [BGH 15.02.1971 - III ZR 188/67] ; NJW 1981, 1620).
  • BGH, 18.10.1973 - III ZR 192/71

    Begriff der Tatsache

    Nach § 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muß die Berufungsbegründung die bestimmte Bezeichnung der im einzelnen aufzuführenden Gründe der Anfechtung (Berufungsgründe) sowie der etwaigen neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Parteien zur Rechtfertigung ihrer Berufung anzufUhren haben« Danach muß aus einer Berufungsbegründung klar ersichtlich sein, inwieweit und weshalb der Berufungskläger das Urteil angreift« Diese gegenüber der früheren Fassung schärfere Formulierung des Gesetzes ergibt, daß eine formelhafte Begründung unzulässig ist« Der Anwalt muß eine der Eigenart des Falles angepaßte Begründung liefern, die die einzelnen Beschwerdepunkte aufzeigt; bei teilbarem Streitgegenstand muß sich die Begründung auf alle Teile des Urteils erstrecken, deren Abänderung verlangt wird« Die Berufungsbegründung muß auf die einzelnen Vorgänge eingehen, die die Partei anders gewürdigt sehen will« Die Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen genügt nicht, auch wenn es sich nur um eine einzige Rechtsfrage bei einem einzelnen Vorkommnis handelt« Das alles entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 22, 272/278; BGH LM ZPO § 519 Nr. 24, 31, 38 NJW 1959, 885 = Warn 1959 Nr« 37; BGH Warn 1967 Nr. 231; BGH LM ZPO § 519 Nr. 61 = NJW 1971, 807 = Warn 1971 Nr. 42).
  • BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82

    Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der

    Die Urteile des II. Senates vom 4. Dezember 1967 (II ZR 91/65 = WM 1968, 96) und des III. Senates des Bundesgerichtshofes vom 15. Februar 1971 (III ZR 188/67 = WM 1971, 419 mit Anmerkung von Dehner in NJW 1971, 1565 und Schwab in ZZP 84, 445; vgl. auch Mittenzwei in MDR 1972, 468) stehen diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • BGH, 29.01.1987 - IX ZR 36/86

    Umfang der Berufungsbegründung mit dem Ziel der Herabsetzung eines Geldbetrages

    Sie erfüllte mithin nicht den Normzweck des § 519 Abs. 3 ZPO, Berufungsgericht und Prozeßgegner über Umfang und Inhalt der Berufungsangriffe möglichst schnell und sicher ins Bild zu setzen (BGH, Urt. v. 15. Februar 1971 - III ZR 188/67, LM ZPO § 519 Nr. 61; Beschl. v. 22. Oktober 1974 aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14

    Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich wegen Möglichkeit

    Ungeachtet der Tatsache, dass die Berufungsbegründungsschrift sich nach Auffassung der Berufungskammer ohnehin in ausreichendem Maß auch mit anderen Klaggründen als den Bestimmungen des TV SozSich befasst, ist die Berufung jedenfalls bereits ordnungsgemäß begründet, weil sie sich eingehend mit dem vom Arbeitsgericht (allein) beschiedenen Klaggrund - dem tarifvertraglichen Anspruch - beschäftigt hat (vgl. RG 12. November 1935 - II 103/35 - RGZ 249, 202 (205); vgl. auch BGH 15. Februar 1971 - III ZR 188/67 - Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 25.05.1998 - 7 U 138/97

    Schadensersatzanspruch eines Bauträgerunternehmens gegen eine Stadt wegen

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  • LAG Düsseldorf, 27.01.2009 - 17 Sa 1244/08

    Auslegung einer Versorgungsordnung

    a) Wer ein Urteil anficht, dass für einen und denselben Anspruch die mehreren hierfür vorgetragenen Anspruchsgrundlagen verneint, muss in der Berufungsbegründung bezüglich derjenigen Anspruchsgründe, auf die er auch weiterhin die Klage stützen will, die Gesichtspunkte anführen, aus denen heraus er das angegriffene Urteil für falsch hält (BAG Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01- EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 2 ; BGH Urteil vom 15.21971 III ZR 188/67 NJW 1971).
  • LAG Hamm, 22.08.1997 - 10 Sa 411/97

    Unwirksamkeit einer Änderungskündigung ; Entschädigung wegen des Verlustes des

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  • BGH, 22.10.1974 - VI ZB 2/74

    Berufungsantrag - Inhaltsklarheit

    § 519 Abs. 3 ZPO erstrebt keine durch die Sache nicht gerechtfertigte Formalisierung; die Vorschrift soll den Berufungskläger zur Beschleunigung des Berufungsverfahrens dazu anhalten, Berufungsgericht und Prozeßgegner über Umfang und Inhalt seiner Angriffe möglichst schnell und sicher ins Bild zu setzen (BGH Urteil vom 15. Februar 1971 - III ZR 188/67 = LM ZPO § 519 Nr. 61 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.05.1977 - II ZR 66/77

    Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift - Kurze Zusammenfassung des

  • BGH, 07.11.1974 - VII ZR 218/72

    Inhalt einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung

  • BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75

    Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 586/80

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Berufungsbegründung - Entbehrlichkeit von

  • BGH, 10.05.1979 - IX ZR 82/78

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.01.1976 - IV ZB 60/75

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BGH, 20.06.1974 - IX ZR 201/71

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1983 - IX ZR 29/82

    Anspruch auf Entschädigung wegen eines Schadens an Freiheit und Gesundheit -

  • KG, 05.03.1973 - 10 U 1486/72

    Abschluss eines von vorherein nichtigen Kaufvertrages auf Grund der Vermittlung

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